Die Buchhaltung ist per Definition die Buchführung eines Unternehmens. Sie dokumentiert sämtliche Vorgänge, die mit dem Geschäftsvermögen zusammenhängen. In Ihrer persönlichen Buchhaltung vermerken Sie Materialeinkäufe, Einnahmen, Kredite, Lohnkosten und Abschreibungen. In großen Unternehmen existieren dafür verschiedene Teilbereiche wie Finanz-, Debitoren-, Lohn-, Anlagen- und Bilanzbuchhaltung.

Wofür benötigen Sie die Buchhaltung?

Im Rahmen der Buchführung erfassen Sie jegliche Wertveränderungen systematisch und chronologisch. Am Ende der Abrechnungsperiode errechnen Sie daraus Geschäftserfolg und Gewinn. Ebenso dient sie als Besteuerungsgrundlage des Finanzamts.

Wer ist zur Buchhaltung verpflichtet?

Buchhaltungspflichtig sind Sie als Kleinunternehmer, Unternehmer und Freiberufler. Je nach Unternehmensform verpflichtet Sie das Finanzamt zur Erstellung einer Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) oder zur doppelten Buchführung. Über die jeweilige Dokumentationspflicht informiert Sie im Zweifelsfall Ihr örtliches Finanzamt.

EÜR und doppelte Buchführung

Gehören Sie zu den besser verdienenden Gewerbetreibenden, führen Sie bei der doppelten Buchführung zwei Konten für Haben und Soll. Dazu verbuchen Sie die verschiedenen Geldein- und -ausgänge mit Belegen auf den beiden Konten. Zu diesen gehören ein Hauptbuch, ein Journal und mehrere Nebenbücher. Grundlage sind die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB).

Die folgenden Gesellschaftsformen führen zwingend eine doppelte Buchführung durch:

  • Offene Handelsgesellschaften (OHG),
  • Aktiengesellschaften (AG),
  • Kommanditgesellschaften (KG) und
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH).

Im Regelfall übernimmt die Buchführung ein Buchhalter oder ein Steuerberater.

Die Einnahmen-Überschussrechnung dient der einfachen Gewinnermittlung. Sie gilt für landwirtschaftliche Betriebe, Freiberufler und Gewerbetreibende mit geringen Einnahmen bis zu 17.500 Euro jährlich. Das Bundesfinanzministerium bietet für die EÜR ein extra Formular zur steuerlichen Erfassung.

Professionelle Buchhaltung mit passender Software

Am einfachsten erledigen Sie Ihre Buchhaltung mit einer Buchhaltungssoftware. Diese eignet sich für Freiberufler, Kleinunternehmer und für Gewerbetreibende. Mit dieser sortieren, buchen und verwalten Sie die Belege. Für größere Gewerbe eignet sich die Software zudem zur detaillierten Auflistung der Konten und Bücher. Sie erleichtert das Buchen. Mit dem Programm vermeiden Sie Buchhaltungsfehler und eventuell hohe Strafen aufgrund falscher Berechnungen.

Die gängigen Softwares beinhalten darüber hinaus weitere Funktionen, um Ihnen den Geschäftsalltag zu erleichtern. So umfasst eine Suite solche zur Erstellung von Rechnungen und Mahnungen, Belegverwaltung und Buchhaltung, die Stammdatenverwaltung und den damit einhergehenden Datenschutz. Zu den bekannten Anbietern der Softwares gehören WISO, Lexware, SAGE und DATEV.